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Beratung Schornsteinfeger Franz-Peter Baumanns

Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
  • Beratung der Kunden in Fragen des Umweltschutzes
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit der Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Über Feuerstätten und motorische Entlüftungen

Über Feuerstätten und motorische Entlüftungen

Neue Untersuchungsergebnisse zum Phänomen Schwarze Wohnungen

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Heizen mit Holz

Heizen mit Holz

Zukunftssicher und effizient heizen - mit Holz als Brennstoff!

Zukunftssicher und effizient heizen - mit Holz als Brennstoff!

Informationen zu Feuerstätten mit festen Brennstoffen

Sehr geehrte Kundin,
Sehr geehrter Kunde,

bevor Sie sich für einen offenen Kamin, Kaminofen, Kachelofen oder Kachelkamin entscheiden, gibt es eine Anzahl wichtiger Punkte, die Sie beachten sollten.

Zulassungen - Art - Heizleistung - Prüfzeichen

Informieren Sie sich frühzeitig über die Unterschiede der angebotenen Feuerstättenarten.

Sie sollten sich vergewissern, ob die Feuerstätte, die Sie kaufen wollen, auch DIN geprüft und in Deutschland zugelassen ist.

Auf der Rückseite der Öfen ist in den meisten Fällen die Prüfplakette befestigt. Auskunft über die Zulassung, Art, und Heizleistung können Sie auch von Ihrem Fachhändler erfragen oder den technischen Produktunterlagen entnehmen.

Unterschiedliche Funktionen

Bei einem offenen Kamin findet die Verbrennung in einem offenen Brennraum auf einem Rost oder einer Bodenplatte statt. Die Verbrennungsluftzufuhr erfolgt ungesteuert über die Frontöffnung des offenen Kamins nur durch den Schornsteinzug. Die Wärmenutzung (Wirkungsgrad ca. 20-25 %) ist gering; sie erfolgt im wesentlichen nur über Wärmestrahlung aus dem Feuerungsbereich.

Heiz- oder Kachelkamine, Kaminöfen, weisen dagegen einen meist durch Glasscheiben geschlossenen Brennraum auf. Die zur Verbrennung erforderliche ausreichende Luftzufuhr kann über Luftklappen gesteuert werden. Heiz- oder Kachelkamine, Kaminöfen, werden in der Regel durch Raumluft nach dem Prinzip der Warmluftheizung betrieben. Die Wärmenutzung (Wirkungsgrad ca. 75-80 %) ist daher wesentlich besser als bei einem offenen Kamin.

Schornstein

Selbst die beste Feuerstätte kann nicht ohne einen guten Schornstein bzw. ausreichenden Schornsteinzug funktionieren. Zur Bemessung des Schornsteines sind die techn. Daten (Art, DIN Norm und Heizleistung) der Feuerstätte von Bedeutung. Für die offene Betriebsweise wie z.B. die eines offenen Kamines, benötigen Sie in der Regel größere Schornsteinquerschnitte und eine gesonderte Zuführung von Erbrennungsluftmengen.

Bei der geschlossenen Betriebsweise einer Feuerstätte, z.B. mit selbst schließenden Feuerraumtüren, einen geringeren Schornsteinquerschnitt und in der Regel keine gesonderte Verbrennungsluftzuführung

Bitte beachten:

In vielen Fällen werden in Küchen sogenannte raumluft absaugende Anlagen (Küchendunstabzugshauben) im Abluftbetrieb betrieben.

Diese Einrichtungen bewirken, dass große Luftmengen den anliegenden Räumen entzogen wird. Feuerstätten benötigen im gleichen Maße zur Verbrennung ausreichende Luftmengen.

Somit wird, gerade bei einer dichten Bauweise, eine gesonderte dem Aufstellraum der Feuerstätte zugeführte Luftzuführung unerlässlich. Alternativ kann auch ein sogenannter Fensterkontaktschalter (Inbetriebnahme der Dunstabzugshaube nur bei gekipptem Fenster möglich) eine gesonderte Luftzuführung entbehrlich machen.

Auch eine Neuentwicklung von Schornsteinsystemen, die eine raumluftunabhängige Betriebsweise von Feuerstätten ermöglichen, sollte beachtet werden. Voraussetzung der Nutzung des Schornsteinsystems ist aber, dass der Hersteller der Feuerstätte eine raumluftunabhängige Betriebsmöglichkeit vorsieht.

Um einen offenen Kamin, Heizkamin oder einen Kaminofen einwandfrei betreiben zu können und um unnötige Emissionen und Immissionen zu vermeiden, müssen aufgrund der "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen" folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine geeignete, fachgerecht ausgeführte und saubere Anlage
  • Ein zugelassener und geeigneter Brennstoff
  • Eine sachgerechte Bedienung der Anlage

Die Anlage muss für die Verbrennung von Holz oder anderen festen Brennstoffen zugelassen und vom Bezirksschornsteinfegermeister abgenommen werden.

Sie muss regelmäßig gereinigt werden. Offenen Kamine dürfen nach den geltenden Luftreinhaltungsbestimmungen nur gelegentlich betrieben werden; sie sind nicht für die Beheizung von Wohnräumen geeignet. Diese Einschränkung der Nutzung gilt nicht für Feuerstätten, die mit selbst schließenden Türen betrieben werden.

Brennstoffe

Bis zu einer Heizleistung von 15 Kilowatt (KW) darf nur lufttrockenes, naturbelassenes, stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde (Scheitholz, Hackschnitzel, Reißig, Zapfen) verwendet werden. Als "lufttrocken" ist Holz bei luftiger und trockener Lagerung erfahrungsgemäß nach folgenden Zeiten zu betrachten:

  • Pappel, Fichte 1 Jahr
  • Linde, Erle, Birke 1- 2 Jahre
  • Buche, Esche, Obstholz 2 Jahre
  • Eiche 2-3 Jahre

Bei der Verbrennung von feuchtem Holz treten deutlich erhöhte Emissionen auf, außerdem können durch Kondensatbildung, hervorgerufen durch den hohen Wasserdampfanteil und die tiefen Temperaturen der Abgase, Schäden am Schornstein auftreten.

Lackiertes, beschichtetes oder verleimtes Holz sowie Spanplatten dürfen ebenso wie Abfälle nicht verbrannt werden. Werden diese Stoffe dennoch eingesetzt, können erhöhte Emissionen - z.B. An Stickstoffoxiden, Staub, Schwermetallen, Chlor-Wasserstoff, Dioxinen - die Folge sein.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

Ihr Bezirksschornsteinfegermeister Franz-Peter Baumanns

Schnellkontakt

02154 811255
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